Ein Aufstehsessel ist eine Investition, und viele Menschen fragen sich zu Recht, ob ihre Krankenkasse (Mutualität) einen Teil zurückerstattet. Die ehrliche Antwort: Für einen gewöhnlichen Relaxsessel mit Aufstehhilfe gibt es in Belgien meist keine strukturelle Rückerstattung über die Krankenkasse, das LIKIV oder das VAPH. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Auf dieser Seite stellen wir sie ehrlich zusammen, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Erstattet die Krankenkasse einen Aufstehsessel?
Die klassische Rückerstattung über das LIKIV und Ihre Krankenkasse ist anerkannten medizinischen Hilfsmitteln vorbehalten, die über einen anerkannten Bandagisten geliefert werden – etwa Rollstühle oder spezifische Aufrichthilfen. Ein Relaxsessel mit Aufstehhilfe gilt als Komfortmöbel und steht nicht in der Nomenklatur der erstattungsfähigen Hilfsmittel. Sie erhalten dafür also in der Regel keine Standard-Rückerstattung.
Und das VAPH?
Auch die Flämische Agentur für Personen mit Behinderung (VAPH) sieht hierfür keine Beihilfe vor. Das VAPH stellt ausdrücklich fest, dass es keine Beihilfe für Relaxsessel gewährt, auch nicht für Modelle mit Aufstehfunktion. Nur für spezifische, behinderungsbedingte Anpassungen mit Mehrkosten von über 300 Euro ist manchmal eine Ausnahme möglich – dabei geht es dann nicht um den Sessel selbst, sondern um besondere Anpassungen nach Maß.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es dann?
Je nach Ihrer persönlichen Situation gibt es dennoch einige Wege, die Kosten zu senken:
- Pflegebudget für schwer Pflegebedürftige – Wer stark pflegebedürftig ist und die Bedingungen des Flämischen Sozialschutzes erfüllt, erhält ein Pflegebudget (früher: die Pflegeversicherung) von 140 Euro pro Monat. Dieses Budget ist steuerfrei und Sie entscheiden selbst, wofür Sie es ausgeben – also auch für einen Aufstehsessel, wenn dieser Ihre Selbstständigkeit erhöht. Den Antrag stellen Sie über Ihre Pflegekasse (meist an Ihre Krankenkasse gekoppelt).
- Zusätzliche Leistungen Ihrer Krankenkasse – Neben der gesetzlichen Rückerstattung bieten manche Krankenkassen über ihre Zusatzversicherung kleine Prämien oder einen Verleihdienst für Hilfsmittel an. Das ist von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Es lohnt sich, kurz bei Ihrer eigenen Krankenkasse anzurufen und nachzufragen, ob es für Ihre Situation eine Prämie oder Beteiligung gibt.
- Besondere Situationen – Ist der Bedarf an einem Aufstehsessel die Folge eines Arbeitsunfalls oder eines Unfalls mit einem haftpflichtigen Dritten, oder haben Sie eine private Krankenhaus- oder Unfallversicherung? Dann kann sich der betreffende Versicherer in bestimmten Fällen beteiligen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.
- Gemeinde oder ÖSHZ – Manche Gemeinden oder ÖSHZ sehen eine Prämie für pflegende Angehörige oder für Hilfsmittel vor. Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Sozialdienst.
Was Swiss-Relax für Sie tut
Da eine strukturelle Rückerstattung meist entfällt, halten wir die Gesamtkosten transparent und so niedrig wie möglich:
- Kostenlose Lieferung und Aufstellung in ganz Belgien und den Niederlanden – keine versteckten Kosten.
- Preise ab €799, direkt ab Lager, ohne Zwischenhändler.
- 30 Tage Bedenkzeit: Gefällt Ihnen der Sessel nicht, nehmen wir ihn zurück.
- Eigener Reparaturservice, 7 Tage die Woche erreichbar – auch nach Ablauf der Garantie reparieren wir selbst, ohne teure externe Kosten.
So wissen Sie im Voraus genau, was Sie bezahlen, ohne auf eine Rückerstattung zu zählen, die vielleicht nicht kommt.
Häufig gestellte Fragen
Erstattet meine Krankenkasse einen Aufstehsessel?
Für einen gewöhnlichen Relaxsessel mit Aufstehhilfe gibt es in der Regel keine gesetzliche Rückerstattung über das LIKIV oder die Krankenkasse, da er als Komfortmöbel und nicht als anerkanntes medizinisches Hilfsmittel gilt. Fragen Sie bei Ihrer eigenen Krankenkasse nach, ob es über die Zusatzversicherung eine kleine Prämie gibt.
Gewährt das VAPH eine Beihilfe für einen Aufstehsessel?
Nein. Das VAPH gewährt keine Beihilfe für Relaxsessel, auch nicht für Modelle mit Aufstehfunktion. Nur für besondere, behinderungsbedingte Anpassungen mit Mehrkosten von über 300 Euro gibt es manchmal eine Ausnahme.
Kann ich das Pflegebudget für schwer Pflegebedürftige für einen Aufstehsessel verwenden?
Ja. Wenn Sie Anspruch auf das Pflegebudget für schwer Pflegebedürftige (140 Euro pro Monat) haben, entscheiden Sie selbst, wofür Sie es ausgeben. Sie dürfen es also verwenden, um einen Aufstehsessel (teilweise) zu finanzieren. Den Antrag stellen Sie über Ihre Pflegekasse.
Ist ein Aufstehsessel steuerlich absetzbar?
Ein Relaxsessel mit Aufstehhilfe ist in der Regel nicht als medizinische Ausgabe steuerlich absetzbar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich am besten an Ihren Buchhalter oder den FÖD Finanzen.
Was ist der Unterschied zu einem medizinischen Aufrichthilfsmittel?
Ein medizinisches Aufrichthilfsmittel wird von einem Arzt verschrieben und über einen anerkannten Bandagisten geliefert; dafür kann durchaus eine Rückerstattung gelten. Ein Relaxsessel mit Aufstehhilfe ist ein Komfortmöbel, das Sie direkt kaufen – bequemer und stilvoller, aber ohne Standard-Rückerstattung.
Diese Informationen dienen als allgemeine Erläuterung und stellen keine persönliche oder rechtliche Beratung dar. Erstattungsregeln und Prämien ändern sich regelmäßig und unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Situation. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse, Pflegekasse oder die zuständige Stelle. Sie sind unsicher, welcher Aufstehsessel zu Ihnen passt? Sehen Sie sich unseren Ratgeber für Aufstehsessel an oder entdecken Sie alle Aufstehsessel.


